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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. (“AGB Beratung”)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche gegenüber einem Kunden auf Basis eines Auftrages und einer Auftragsbestätigung geleistet werden. Auftrag und Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

§ 1 – Art und Umfang der Beratungs-­ und Dienstleistungen

1. Die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erbringt Beratungs-­ und Dienstleistungen im Bereich der Begutachtung von Immobilientransaktionen in rechtlicher und technischer Hinsicht. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.

2. Die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluß aktuellen Wissensstand und durch qualifiziertes Personal.

§ 2 – Mitwirkungsleistungen des Kunden

1. Der Kunde wird den Gegenstand des Vertrags detailliert (unter anderem Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine) mit der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. abstimmen und ihr bei der Erbringung der Beratungs-­ und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

3. Der Kunde wird der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. bei Bedarf Zugang zu seinen Gebäuden und Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Leistungserbringung durch die S.L. erforderlich ist.

§ 3 – Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

2. In allen Fällen räumt die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt und soweit die Vertragsparteien darin nichts anderes vereinbart haben.

§ 4 – Vergütung

1. Die von der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erbrachten Beratungs-­ und Dienstleistungen werden nach zu vereinbarenden Honorarsätzen vergütet, die sich an die in Deutschland üblichen Honorare für Rechtsanwälte und Ingenieure anlehnen.

4. Die von der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erbrachten Leistungen werden dem Kunden nach Abschluß der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt.

5. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 – Zahlungsfristen/Verzug

1. Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3. Im Falle des Verzugs des Kunden ist die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt.

§ 6 – Qualitative Leistungsstörung

1. Wird die Beratungs-­ und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder
fehlerhaft erbracht und hat Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. dies zu vertreten, ist die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muß.

2. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 7 – Haftung

1. Eine Haftung der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (“wesentliche Vertragspflichten”). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L..

2. Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.

3. Bei Verlust von Daten haftet die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 8 – Datenschutz

1. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.

2. Die Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L., ihre Mitarbeiter und ggf. Subdienstleister werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.

Widerrufsempfängerin ist die

5. Soweit die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten aus dem Bereich des Kunden verarbeitet, erfolgt dies im Auftrag und auf schriftliche Weisung des Kunden im Sinne von § 11 BDSG. Die Vertragsparteien werden zu diesem Zweck einen gesonderten Vertrag über eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde wird die ggf. betroffenen Personen darauf hinweisen, daß er ihre Daten an die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. weitergibt, und eine entsprechende Einwilligung einholen, die auch die Nutzung der Daten durch einen SaaS-Anbieter wie Salesforce abdeckt.

§ 9 – Geheimhaltung

1. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. verpflichtet sich, über alle im Laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts-­ und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.

2. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt;; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.

§ 10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte

1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.

2. Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten
Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 11 – Schlussbestimmungen

1. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.

2. Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden finden neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

5. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der Deutsch-Kanarischen Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L., derzeit El Paso / La Palma. Die Deutsch-Kanarische Beratungsgesellschaft für binationale Rechts-, Steuer- und Technikgutachten im Immobiliensektor, S.L. bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 01. Dezember 2019

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